Pfarrverband Raeren – Eynatten – Hauset

Pfarrverband

Raeren - Eynatten - Hauset

Gemeinsam unterwegs

Gibt es einen Weg zurück in die katholische Kirche?
Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die Gemeinschaft der Kirche zurück.
Die Gründe für eine solche Rückkehr können sein:
– Begegnungen mit glaubwürdigen Christen
– die Geburt eines Kindes
– der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung

Was ist zu tun, wenn man wieder eintreten möchte?
Menschen, die wieder in die katholische Kirche eintreten möchten, wenden sich an einen katholischen Seelsorger. Das ist in der Regel der Pastor der Gemeinde. Der Seelsorger wird die persönlichen Schritte in die Kirche zurück begleiten. Es liegt nahe, den Seelsorger jener Gemeinde aufzusuchen, zu der man später gehören möchte.

Wie schnell kann man wieder katholisch werden?
Oftmals möchten Menschen so schnell wie möglich ihren Kirchenaustritt zurücknehmen. Auch wenn dieser Wunsch zunächst plausibel und nachvollziehbar erscheint, sollte der (Wieder)Eintritt mehr sein als ein formaler Verwaltungsakt. Ein Wiedereintritt in die Kirche kann eine Chance sein für sich persönlich, für den Pastor sowie für die Kirche insgesamt. Da die persönliche Situation und eventuelle Fragen in der Vorbereitung ausreichend Raum erhalten sollten, ist es nicht möglich, eine allgemein verbindliche Dauer der Vorbereitung zu benennen.
Gemeinsame Gespräche über Fragen des Glaubens oder über Versäumnisse der Kirche, die möglicherweise zum Austritt geführt haben, können dem Wiedereintritt einen sehr hohen persönlichen Stellenwert verleihen.

Welche Unterlagen benötigt man, wenn man einen Kirchenaustritt zurücknehmen möchte?
Man sollte wissen, in welcher Kirche die eigene Taufe stattfand, weil im Taufbuch dieser Pfarrei der Kirchenaustritt vermerkt wurde und die mögliche Wiederaufnahme dort ebenfalls dokumentiert werden soll.

Wie genau geschieht der Wiedereintritt?
Nach der Klärung aller Fragen holt der Pastor beim Bischof der Diözese die Genehmigung zur Wiederaufnahme ein.
Der Aufzunehmende spricht das Apostolische Glaubensbekenntnis und bekundet damit seinen Willen, wieder ganz zur Kirche zu gehören. Darauf erklärt der Pastor im Auftrag des Bischofs die Wiederaufnahme. Der Aufgenommene hat nun wieder alle Gliedschaftsrechte und -pflichten in der katholischen Kirche.