Nicht Kirchenvorstand, sondern Kirchenfabrikrat ist die offizielle Bezeichnung des Rates in Belgien. Er ist kein kirchlicher Verein, sondern eine offizielle Institution. Seine Rechten und Pflichten sind genauestens durch das Kaiserliche Dekret vom 30.12.1809(!) geregelt und sind, streng genommen, rein materieller Art.
Das Gesetz bestimmt Zusammensetzung, Funktionieren und Aufgabenbereich des Kirchenfabrikrates.
Die Kirchenfabrik ist beauftragt mit:
Die Kirchenfabrik verwaltet das Vermögen der Kirche (Pfarrkirche, Pfarrhaus, Wald, Ländereien…) und sorgt für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur zur Ausübung des Kultes (Kirche, Organist, Gebrauchsgegenstände wie Öl, Wein, Hostien, Kerzen, Weihrauch…), u.a.
Die Verwaltung der Kirchenfabrik wird durch ein Gremium wahrgenommen: der Kirchenfabrikrat, der aus seiner Mitte den Kirchenfabrikvorstand wählt. Der Kirchenfabrikrat besteht aus zwei Mitgliedern von Rechts wegen, d.h. dem Pastor und dem Bürgermeister und fünf gewählten Mitgliedern. Die Mandatsdauer beträgt sechs Jahre, die Mitglieder werden alle drei Jahre zur Hälfte erneuert. Die ausscheidenden Mitglieder können wieder gewählt werden. Ein Mitglied, das zurücktritt, bleibt Mitglied bis zu seiner Ersetzung. Es sind also Menschen, die in unser aller Namen die Sorge um die materiellen Güter unserer Pfarre tragen.
Weitere Vorstandsmitglieder von Raeren:
Weitere Vorstandsmitglieder von Eynatten:
Der Kirchenfabrikrat trifft sich viermal im Jahr zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen. Zudem finden regelmäßig außergewöhnliche, sogenannte Arbeitssitzungen statt.
Aufgabe des Rates ist es, den Unterhalt und die Instandhaltung der Kirche, sowie der anderen kirchlichen Gebäude zu sichern und für die Ausübung des Kultus und der Aufrechterhaltung eines würdigen Gotteshauses Sorge zu tragen. Er muss im Sinne eines guten Hausvaters darüber wachen, dass die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen.
Jedes Jahr wird ein Haushaltsplan erstellt, der von Gemeindeverwaltung, Bistum und Provinz gutgeheißen werden muss. Er dient als Grundlage für die Jahresabrechnung, in der die vorgesehenen Ausgaben nicht überschritten werden dürfen. Dieser Jahresabschluss wird ebenfalls von den o.g. Behörden kontrolliert und gutgeheißen (oder auch nicht). Die Einnahmen bestehen u.a. aus Zinsen von Stiftungen, Kirchen- und Sonderkollekten, Spenden aus der Bevölkerung für Großprojekte und zu einem großen Teil aus dem jährlichen Zuschuss der Gemeinde.
Die Kosten für Heizung, Versicherungen, Unterhalt der Gebäude, Personalkosten, usw. stellen den größten Teil der Ausgaben dar, wie in jedem „normalen“ Unternehmen.
So wurden z.B. in den vergangenen Jahren diverse Restaurierungen in der Kirche vorgenommen, eine neue Orgel angeschafft, das Pfarrheim von Grund auf erneuert und vergrößert und eine neue Beschallungsanlage in der Kirche installiert.
Der Kirchenvorstand arbeitet seit Jahren Hand in Hand mit dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium und ist diesem Gremium, sowie dem Gemeinderat sehr dankbar, dass sie stets ein offenes Ohr für die Belange der Kirche haben. Ohne diese permanente fruchtbare Kooperation wären so manche kirchlichen Projekte in Raeren nicht realisiert worden.