Pfarrverband Raeren – Eynatten – Hauset

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Raeren - Eynatten - Hauset

Gemeinsam unterwegs

Die wichtigsten Maßnahmen, die den katholischen Gottesdienst betreffen ab Montag, dem 02. November 2020

Werte Dechanten, Pfarrer und Verantwortliche der Pfarrverbände,
Werte Dekanatsassistenten-innen,
Werte Mitglieder der Pastoralteams,
Werte Kirchenfabrikmitglieder,
Werte Mitchristen,

Die gesundheitliche Situation in unserem Land ist ernsthaft ins Wanken geraten.

Unsere Regierungsverantwortlichen mussten sich daher für eine Wiedereinführung von strengen allgemeinen Einschränkungen entscheiden.
Diese Maßnahmen bedeuten ein neues Aussetzen des öffentlichen Gottesdienstlebens. Das ist hart, aber notwendig aus Respekt vor den Pflegekräften im Gesundheitswesen, die unter enormen Druck stehen, und um die Anzahl der infizierten Menschen zu verringern.

In Erwartung eines Kommuniqués der Bischofskonferenz, hier die wichtigsten Maßnahmen, die den katholischen Gottesdienst betreffen und ab diesen Montag, den 2. November und mindestens bis mindestens zum 13. Dezember gültig sind.

1. Die Kirchen bleiben offen, aber öffentliche Gottesdienste sind nicht mehr erlaubt. Nicht öffentliche Gottesdienste, die z.B. per Rundfunk oder per Internet übertragen werden, sind hier nicht gemeint. Die öffentlichen Eucharistiefeiern von Allerheiligen (mit max. 40 Personen) sind also momentan die letzten. Öffentliche Gottesdienste am 2. November (Allerseelen) sind nicht erlaubt..

2. Jeder ist eingeladen, in den Kirchen zur Besinnung und zur Einkehr zu verweilen. Jedoch können nur maximal vier Personen zugleich dort sein, unter Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht.

3. Wir laden Sie daher ein, die Kirchen nach Möglichkeit offen zu halten, insbesondere Sonntags. An diesem Tag kann auch ein Pfarrer anwesend sein, um die Gläubigen zu grüssen.

4. Bei Beerdigungen ist die Zahl der Anwesenden auf 15 Personen beschränkt. Wir warten auf eine ministerielle Entscheidung, ob dies in der Kirche oder auf dem Friedhof möglich ist. Eine Mitteilung wird folgen. Kirchliche Trauungen können, wenn sie wirklich nicht verschoben werden können, nur im Beisein von Zeugen und dem Zelebranten gefeiert werden, wie bei einer standesamtlichen Heirat.

5. Versammlungen von mehr als 4 Personen sind nicht gestattet. Dies macht eine kollektive Gemeindetätigkeit unmöglich.

6. Home-Office ist in jenen Bereichen verpflichtet, in denen dies möglich ist. Wenn kein Home-Office möglich ist, ist das Tragen einer Maske und das Lüften der Räumlichkeiten verpflichtet.

7. Die Ausgangssperre wird zwischen 22.00 und 06.00 Uhr aufrecht erhalten. Wir verstehen alle: die Botschaft unserer Regierungsverantwortlichen ist, sich so gut wie möglich zu schützen, um gegen das Virus zu kämpfen. Dies bedeutet nicht, dass das Evangelium eingeschränkt wird.

Mehr denn je: erkundigen Sie sich nach den alleinstehenden und gebrechlichen Personen. Verlieren Sie auch die älteren Priester oder Priester ohne Familie nicht aus den Augen. Fragen Sie nach, wie es ihnen geht.
Sie sind hauptamtlich oder ehrenamtlich als Mitarbeiter-in der Kirche engagiert und die Beschränkungsregeln geben Ihnen neue Freiräume? Wenn Sie keine Risikoperson sind, ist dies eine Gelegenheit, ehrenamtliche Hilfe im sozialen Bereich anzubieten.

Zu Beginn der Woche wird unser Bischof uns eine Botschaft senden, um uns zu ermutigen, mit Zuversicht in diese Zeit der Beschränkungen hineinzugehen..

Mit Herz und Gebet vereint mit Ihnen an diesem Fest “aller Heiligen”.

Eric de BEUKELAER
Generalvikar

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